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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 M 94/17   

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https://dejure.org/2017,24676
OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 M 94/17 (https://dejure.org/2017,24676)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.05.2017 - 3 M 94/17 (https://dejure.org/2017,24676)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 3 M 94/17 (https://dejure.org/2017,24676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung eines Vaters als Integrationshelfer im Unterricht während der Schulzeiten seiner an spinaler Muskelatrophie leidenden Tochter; Leitungsbefugnis des Schulleiters

  • rechtsportal.de

    Zulassung eines Vaters als Integrationshelfer im Unterricht während der Schulzeiten seiner an spinaler Muskelatrophie leidenden Tochter; Leitungsbefugnis des Schulleiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 M 94/17
    Ist dem Gericht in derartigen Fällen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist ebenfalls anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, wobei allerdings die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen sind (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, juris).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 M 94/17
    Insbesondere ist mit der Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes keine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in den Grundrechten des Antragstellers verbunden, die eine eingehende tatsächliche und rechtliche Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs erforderlich machte (hierzu auch: BVerfG, Beschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris).
  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 M 94/17
    Hat der Antragsteller - wie er meint - gegenüber dem zuständigen Sozialamt tatsächlich einen Anspruch auf Integrationshilfe, bestehen deshalb gute Aussichten, dass die Finanzierung -, jedenfalls über ein sozialgerichtliches Eilverfahren - bis zum Beginn des nächsten Schuljahres geklärt ist (zum Erlass einer einstweiligen Anordnung, die auf die Kostenübernahme für die Stellung einer persönlichen Assistenz während des Grundschulbesuchsgerichtet ist, siehe etwa SG Fulda, Beschluss vom 25. Januar 2017 - S 7 SO 78/16 ER -, juris; zum Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen selbstbeschafften schulischen Integrationshelfer vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11 -, juris).
  • SG Fulda, 25.01.2017 - S 7 SO 78/16

    Sozialhilfe (SGB XII)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 M 94/17
    Hat der Antragsteller - wie er meint - gegenüber dem zuständigen Sozialamt tatsächlich einen Anspruch auf Integrationshilfe, bestehen deshalb gute Aussichten, dass die Finanzierung -, jedenfalls über ein sozialgerichtliches Eilverfahren - bis zum Beginn des nächsten Schuljahres geklärt ist (zum Erlass einer einstweiligen Anordnung, die auf die Kostenübernahme für die Stellung einer persönlichen Assistenz während des Grundschulbesuchsgerichtet ist, siehe etwa SG Fulda, Beschluss vom 25. Januar 2017 - S 7 SO 78/16 ER -, juris; zum Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen selbstbeschafften schulischen Integrationshelfer vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11 -, juris).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 M 94/17
    Zweck des § 158 Abs. 1 VwGO ist es jedoch, die oberen Gerichte von Rechtsmitteln zu entlasten, die nur wegen der Kosten erhoben werden und damit zu einer isolierten Überprüfung der Kostenentscheidung ohne Entscheidung zur Hauptsache führen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2002 - 4 BN 7.02 -, juris Rn. 8, Beschluss vom 17. September 2007 - 8 B 30.07 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 M 94/17
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 M 94/17
    Ist einer staatlichen Stelle - wie hier - bei ihrer Entscheidung ein Ermessen eingeräumt und kommt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass der Antragsteller zwar keinen Rechtsanspruch auf die begehrte einstweilige Anordnung hat, die Entscheidung der Behörde aber ermessensfehlerhaft ist, kommt eine Verpflichtung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts lediglich dann in Betracht, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse hat, dass die Behörde möglichst frühzeitig und nicht erst nach dem Abschluss eines etwaigen Hauptsacheverfahrens in eine erneute Prüfung der Antragsvoraussetzungen eintritt (in diesem Sinne etwa VGH BW, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 11 S 1011/05 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 17.09.2007 - 8 B 30.07

    Kostenentscheidung; außergerichtliche Kosten; Beigeladener; Berichtigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 M 94/17
    Zweck des § 158 Abs. 1 VwGO ist es jedoch, die oberen Gerichte von Rechtsmitteln zu entlasten, die nur wegen der Kosten erhoben werden und damit zu einer isolierten Überprüfung der Kostenentscheidung ohne Entscheidung zur Hauptsache führen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2002 - 4 BN 7.02 -, juris Rn. 8, Beschluss vom 17. September 2007 - 8 B 30.07 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2016 - 19 B 94/16

    Zulassung einer Schulbegleitung zur Einzelförderung eines Schülers im schulischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 3 M 94/17
    Wollte man davon ausgehen, dass über die Zulassung einer außerschulischen Unterstützungskraft der Schulleiter des Antragsgegners aufgrund der ihm durch § 26 Abs. 1 Satz 1 SchulG LSA eingeräumten Leitungsbefugnis zu entscheiden hat, hätte er hierüber mangels gesetzlicher Bindungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (ebenso für die Zulassung einer außerschulischen Therapeutin zur Durchführung einer bewilligten Einzelförderung eines Schülers: OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 19 B 94/16 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2018 - 3 M 87/18

    Anspruch einer Gemeinde als Aufgabenträger des Brandschutzes und der

    Überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 3 M 94/17 -, Rn. 7, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2017 - 2 O 73/17

    Streitwert für ein auf Akteneinsicht gerichtetes Anordnungsverfahren

    Der Streitwert von 2.500,00 ? ist gemäß Nr. 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht zu halbieren, weil mit der einstweiligen Anordnung letztlich eine Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wurde (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.05.2017 - 3 M 94/17 -, juris RdNr. 33).
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